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   BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B   

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https://dejure.org/2021,42656
BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B (https://dejure.org/2021,42656)
BSG, Entscheidung vom 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B (https://dejure.org/2021,42656)
BSG, Entscheidung vom 09. September 2021 - B 5 R 102/21 B (https://dejure.org/2021,42656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines solchen Revisionszulassungsgrundes muss der Beschwerdeführer eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B
    Eine Gehörsrüge darf nicht zur Umgehung der nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG eingeschränkten Nachprüfbarkeit einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht führen (vgl BSG Beschluss vom 14.4.2009 - B 5 R 206/08 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 6, 9) .
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B
    Andernfalls liefen die Beschränkungen für die Sachaufklärungsrüge (§ 103 SGG ) im Ergebnis leer (vgl BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 7 und aus jüngerer Zeit BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 RE 13/20 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl dazu im Einzelnen ua BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 20.01.2021 - B 5 R 248/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl dazu im Einzelnen ua BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 13.08.2020 - B 5 R 121/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B
    Solche Beweisanträge müssen die zu begutachtenden Punkte (Tatsachen) angeben (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO ) und sich im Rentenverfahren gerade mit den Auswirkungen dauerhafter Gesundheitsbeeinträchtigungen auf das berufliche Leistungsvermögen befassen (vgl zB BSG Beschluss vom 20.7.2020 - B 13 R 267/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 13.8.2020 - B 5 R 121/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 20.01.2021 - B 5 RE 13/20 B

    Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für

    Auszug aus BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B
    Andernfalls liefen die Beschränkungen für die Sachaufklärungsrüge (§ 103 SGG ) im Ergebnis leer (vgl BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 7 und aus jüngerer Zeit BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 RE 13/20 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B
    Eine solche Rüge ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde schon aufgrund der ausdrücklichen Anordnung in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG ausgeschlossen (vgl BSG Beschluss vom 15.6.2021 - B 5 R 52/21 B - juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 20.07.2020 - B 13 R 267/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B
    Solche Beweisanträge müssen die zu begutachtenden Punkte (Tatsachen) angeben (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO ) und sich im Rentenverfahren gerade mit den Auswirkungen dauerhafter Gesundheitsbeeinträchtigungen auf das berufliche Leistungsvermögen befassen (vgl zB BSG Beschluss vom 20.7.2020 - B 13 R 267/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 13.8.2020 - B 5 R 121/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Sofern sie damit eine Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungsplicht (§ 103 Satz 1 SGG ) rügen will, wäre auch ein solcher Verfahrensmangel nicht anforderungsgerecht bezeichnet (vgl zu den Darlegungsanforderungen an eine Sachaufklärungsrüge zB BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 102/21 B - juris RdNr 8) .
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